| | 
| Gutachten - zurück - 
 Im Rahmen seiner Tätigkeit als von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz vereidigter Bausachverständiger fertigt Herr Dr. Heppding Gutachten mit Schadensanalysen und Ausarbeitungen von Sanierungsvorschlägen im Hochbau, im Industriebau und im Ingenieurbau (Brückenbau) an. Er trägt in dieser Eigenschaft durch eine qualifizierte, objektive und neutrale Beratertätigkeit zu einer gerechten Entscheidungs- und Urteilsfindung in den zuvor genannten Sachgebieten bei.  - Referenzprojekte -                    - Hochbau / Industriebau -                    - Ingenieurbau -        Auftraggeber sind:  
verschiedene Niederlassungen des LBB (Hochbauämter).
verschiedene Niederlassungen des LBM (Straßenbauämter).  
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVerwG RLP).
verschiedene Landgerichte (LG in KL, KH, ZW, SB, DA, HU, WI, SI, ...).
verschiedene Amtsgerichte (AG in Idar-Oberstein, Bad Sobernheim, ...). 
Kommunalverwaltungen (Städte, Stadtwerke, Gemeinden, Verbandsgemeinden, Verbandsgemeindewerke, Kreisverwaltungen).    
private Personen, Betreiber oder Eigentümer.
Versicherungsgesellschaften.
TÜV Rheinland in Koblenz.
die freie Wirtschaft, Bau-Wirtschaft und Windenergie-Wirtschaft.      Immer wenn -  
eine unabhängige fachlich Beratung oder Information benötigt  
ein Hochbau-Schaden (z. B. Fassaden-, Wasser-, Feuchte-, Brand-,  Sturm-, Konstruktions-, Anfahrschaden, etc.) beurteilt  
eine Schadensursache im Hochbau (z. B. Feuchte, Risse, etc.) ermittelt 
ein Brückenbau-Schaden (z. B. Anprall-, Korrosions-, Beton-, Stahlbeton-, Spannglied-, Konstruktionsschaden, etc.) beurteilt
eine Schadensursache im Brückenbau (z. B. Tausalz, undichte ÜKO, etc.) ermittelt
ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt
ein Privathaftpflichtschaden am Gebäude oder Ingenieurbauwerk beurteilt
der tatsächliche Zustand eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks, Geländes oder einer Straße (etwa zu Beweiszwecken) festgestellt oder dokumentiert
bei Streifragen durch einen Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien außergerichtlich schnell und verbindlich entschieden   - werden soll, kann Herr Dr. Heppding als öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben. Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.   |  
|  |  |  |  
| 
Links:     Diagramme zur Bestimmung der BetondruckfestigkeitRechts:  Feuchtemessgerät (oben), Risslupe, Rissschablone (unt,)
 Links: Schmidt'scher Rückprallhammer (Betondruckfestigkeit)Mitte: Lösung f. Karbonatisierung    Rechts: Bewehrungssuchgerät
 |  | 
Mobiles Brückenuntersichtgerät mit ausfahrbarem Arbeitssteg der Firma WEMO-tec GmbH in Fulda / Eichenzell
 A 45 - Talbrücke Kallenbach bei Herborn / Hessen zw. DO und GIDokumentation von Brückenschäden. AG: Landgericht Hanau
 |   | 
 |